Krankenkassen

Wenn Sie eine Zusatzversicherung in Komplementärmedizin abgeschlossen haben, können Sie Ihre naturheilkundlichen Behandlungen über Ihre Versicherung abrechnen lassen. Bitte informieren Sie sich jedoch vorab persönlich bei Ihrer Krankenkasse.

Mein Stundenansatz beträgt CHF 120.00

Berufsausübungsbewilligung

Das Gesundheitsdepartement des Kantons St.Gallen erteilte mir im Februar 2015 die Bewilligung zur Ausübung des Berufes als Therapeutin der Komplementär- und Alternativmedizin.